Bei der Umsetzung der DSGVO und dem BDSG in Firmen, spielt die IT-Sicherheit eine große Rolle. Im Kapitel IV der DSGVO ist genau beschrieben, wer Verantwortlicher ist im Unternehmen und wie Datenschutz durch Technikgestaltung umzusetzen ist.
Besonders erwähnenswert ist der Artikel 32 der DSGVO „Sicherheit der Verarbeitung“.
Die aus Teil d) resultierenden Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen (kurz TOM) zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung sind für den „normalen“ Server und Webseiten oder Onlineshop Betreiber mit viel Aufwand und technischem Wissen verbunden.
Als TÜV Rheinland zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzautitor, stehe ich meinen Kunden für die Umsetzung der Datenschutzgesetze im Unternehmen zur Verfügung (externer Datenschutzbeauftragter & Datenschutzauditor).
Für Firmen mit weniger als 20 Mitarbeiter, die in der Regel keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, stelle ich hier IT- Sicherheitschecks sowie Webseiten und Onlineshop Sicherheitschecks zur Verfügung.